Kindertagespflege
Ansprechperson
Frau
Heike Iven
Tel: 02251 7911-44
hiven@drk-eu.de
Jülicher Ring 32b
53879 Euskirchen
Ausbildungsmaßnahme für Tagesmütter / -väter Kein Beruf wie jeder andere
Berufliche Qualifizierung in der Kindertagespflege
Die Betreuung fremder Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Eltern bedarf gemäß dem SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz einer zertifizierten Ausbildung mit 300 Unterrichtseinheiten.
Voraussetzungen für den Kurs:
- Abschlusszeugnis der Zweige der Sekundarstufe I oder eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses in beglaubigter Form
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die mindestens dem Europäischen Referenzrahmen der Stufe B2 entsprechen
Termine:
- 14 x mittwochabends i.d.R. 18.30- 21.30 Uhr
- 18 x Samstag i.d.R. 9.00- 15.45 Uhr
- 80 Std. Praktikum (40 in einer Kita, 40 bei einer Kindertagespflegeperson)
Gebühr:
Die Teilnehmergebühr für Kindertagespflegpersonen, die im Kreis Euskirchen tätig werden, wird durch das Kreisjugendamt bezuschusst. Die Teilnehmenden zahlen einen Anteil von 10 % der Gebühr in Höhe von 318,50 €. Das Kreisjugendamt Euskirchen übernimmt 2866,50€ / pro Teilnehmer*in. Darin enthalten ist auch die Prüfungsgebühr. Hinzu kommen die Gebühren für die Erstellung des Zertifikates durch den Berufsverband Kindertagespflege.
Die Teilnehmenden zahlen die gesamte Gebühr beim Bildungsträger DRK und bekommen nach erfolgreichen Abschluss und Vermittlung eines zu betreuenden Kindes die Erstattung vom Jugendamt Kreis Euskirchen in Höhe von 90 %.
Interessierte außerhalb des Kreises Euskirchen können sich gerne zur Qualifizierungsmaßnahme anmelden. Die Gebühren betragen für den Gesamten Kurs mit 300 Unterrichtseinheiten nach QHB 3185,00€.
Die Jugendämter oder Fachstellen der jeweiligen Stadt/ Gemeinde, in der Teilnehmende als Kindertagespflegpersonen außerhalb des Kreises Euskirchen tätig werden, übernehmen ggf. einen Teil der Kosten. Dies sollte der Teilnehmer mit der zuständigen Stelle klären.