Beschwerdestelle nach § 13 AGG
Nur für Beschwerden nach § 1 AGG und nur für Personen, die sich in einem dienstlichen Verhältnis zum DRK Kreisverband Euskirchen e.V. befinden, sowie für ehemalige Beschäftigte und Personen, die sich beim DRK Kreisverband Euskirchen e.V. beworben haben.
Die Beschwerdestelle unterstützt und begleitet die Beschwerde führende Person dabei, im Dialog mit der Geschäftsführung Benachteiligungen zu beenden und die Person zu schützen.
Zur Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich bitte an die Beschwerdestelle. Ihre Kontaktaufnahme wird vertraulich behandelt.
Die Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nimmt Beschwerden von Personen entgegen, die sich in einem dienstlichen Verhältnis zum DRK Kreisverband Euskirchen e.V. befinden – einschließlich Bewerber*innen und ehemalige Beschäftigte – und sich im Zusammenhang mit diesem Beschäftigungsverhältnis aufgrund von Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität, ethnischer Herkunft und/oder rassistischer Vorurteile benachteiligt oder belästigt fühlen (§ 1 AGG).
Beschäftigte haben das Recht, sich über eine bestehende Benachteiligung zu beschweren, und der Arbeitgeber hat die Pflicht, diese Beschwerde zu prüfen und das Ergebnis der Beschwerde führenden Person mitzuteilen (§ 13 AGG). Aufgrund des Maßregelungsverbots dürfen weder der Beschwerde führenden Person noch den sie unterstützenden Personen Nachteile durch die Ausübung des Beschwerderechts entstehen (§ 16 AGG). Weitere Informationen finden Sie unter anderem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG).
Judith Raß
Beschwerdestelle nach § 13 AGG – vertraulich!
Tel: 02251 / 79 11 - 9530
beschwerdestelle(at)drk-eu.de
Jülicher Ring 32b
53879 Euskirchen