Wohngeld
Das Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen. Das Geld hilft dabei, die Wohnkosten zu bezahlen. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt.
Erste Informationen finde ich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ausführliche Informationen und Beispiele finde ich in den Erläuterungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW).
Es gibt 2 Arten von Wohngeld:
- Mietzuschuss
für Mieter*innen von Wohnraum, also wenn ich (Unter-)Mieter*in einer Wohnung oder eines Zimmers bin - Lastenzuschuss
für Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum, also wenn ich in meiner eigenen Wohnung oder meinem eigenen Haus wohne
FAQ Wohngeld
Gut zu wissen
Quellen
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Diese Informationen wurden vom Projekt EMMI zusammengestellt. Es handelt sich um allgemeine Hinweise, die einen ersten Überblick geben sollen. Die Rechtslage ist vereinfacht zusammengefasst. Wir sind um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte bemüht, können dafür aber keine Gewähr übernehmen.
Mit EMMI unterstützt der DRK Kreisverband Euskirchen e.V. das Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum. Das Projekt EMMI wird im Rahmen des Modellprogramms „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Stand: 1. Januar 2022 (Version 2.0)