Pflege und Beruf vereinbaren
Kreis Euskirchen | Minister Karl-Josef Laumann zeichnete DRK im Kreis Euskirchen als Vereinbarkeitspartner Beruf & Pflege aus – Geschulter Pflege-Guide unterstützt und berät die Mitarbeiter
Kreis Euskirchen – Es ist so schnell passiert. Auf einmal sind die Eltern oder Großeltern pflegebedürftig. Und dann? Dann braucht es viel Kraft, Zusammenhalt in der Familie, mitunter Hilfe von außen und im besten Fall auch noch die Unterstützung durch den Arbeitgeber. Das Deutsche Rote Kreuz im Kreis Euskirchen setzt genau da an – mit einer Mitarbeiterin, die zum betrieblichen Pflege-Guide weitergebildet wurde und flexiblen Vereinbarkeits-Konzepten.
Ein Engagement, das jetzt vom nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) gewürdigt wurde. Der Euskirchener DRK-Kreisgeschäftsführer Rolf Klöcker konnte in Düsseldorf die Glückwünsche entgegennehmen. Denn das Rote Kreuz im Kreis Euskirchen ist als Vereinbarkeitspartner Beruf & Pflege ausgezeichnet worden.
„In den meisten Fällen ist zwar die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger eine Familienleistung“, so Klöcker. „Als zertifizierter familienfreundlicher Arbeitgeber wissen wir aber, wie wichtig es ist, Mitarbeitende mit einer pflegesensiblen Unternehmenskultur zu unterstützen und somit im Betrieb zu halten“, so der Geschäftsführer weiter.
Kollegiale Erstgespräche
Im Rahmen des Landesprogramms wurde eine Mitarbeiterin zum betrieblichen Pflege-Guide qualifiziert. „Der Pflege-Guide ist die erste Ansprechperson für die Mitarbeitenden, wenn es um Vereinbarkeitslösungen im Unternehmen geht. Unser Pflege-Guide führt kollegiale Erstgespräche und weiß genau, wie den Kolleginnen und Kollegen in ihrer besonderen Situation geholfen werden kann“, erläutert Klöcker das Verfahren: „Der Guide wird zudem im Servicezentrum des Landesprogramms vernetzt und regelmäßig mit Informationen versorgt – auch über die jeweiligen regionalen Angebote vor Ort.“
Mit Blick auf den Fachkräftemangel in vielen Bereichen ist es bei der Anwerbung von Personal einfach unerlässlich, Vereinbarkeits-Konzepte anzubieten und sich als Arbeitgeber familienfreundlich aufzustellen. „Das Deutsche Rote Kreuz im Kreis Euskirchen ist hier auf einem guten Weg und ein Vorbild für andere regionale Arbeitgeber“, ist sich Klöcker sicher.
Das DRK im Kreis Euskirchen gehört zu den Unternehmen und Organisationen, die am Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ teilnehmen. Die Arbeitgeber kommen aus den verschiedensten Branchen, es handelt sich um kleine und mittlere Unternehmen, um Handwerksbetriebe, um Behörden und Einrichtungen aus ganz NRW. Allen gemeinsam ist, dass sie sich für die Vereinbarkeit von Beruf und privater Sorge- und Pflegeverantwortung ihrer Mitarbeitenden einsetzen.
Dank für das Engagement
Bereits mehr als 200 Unternehmen, Behörden und Organisationen haben die „Charta für Vereinbarkeit von Beruf & Pflege“ unterschrieben, die sie als pflegefreundliche Arbeitgeber auszeichnet. Bei der Würdigung in Düsseldorf betonte Minister Karl-Josef Laumann: „Immer mehr Beschäftigte in NRW müssen den Spagat zwischen ihrer Arbeit und der Pflege von Angehörigen meistern. Mit dem Landesprogramm unterstützen und stärken wir die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Erwerbstätige.“
Damit trage das Programm auch dazu bei, dass pflegende Angehörige im Sinne der Fachkräftesicherung und der Fachkräfteoffensive NRW im Beruf bleiben können. „Den teilnehmenden Unternehmen danke ich für ihr Engagement. Sie bieten ihren Beschäftigten vorbildlich konkrete Beratung und Entlastung an“, so der Sozial- und Arbeitsminister weiter: „Ich freue mich sehr, dass nur anderthalb Jahre nach Programmstart bereits 200 Unternehmen mit an Bord sind. Gerade in unserer alternden Gesellschaft und vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf von großer Bedeutung.“
Das Landesprogramm unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei, soziale Verantwortung und Job besser unter einen Hut zu bekommen. Arbeitgeber, die sich dem Landesprogramm anschließen, erhalten Unterstützung und Informationen vom Servicezentrum des Landesprogramms, das in der Trägerschaft des Kuratoriums Deutsche Altershilfe liegt. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und zur anderen Hälfte von den Landesverbänden der Pflegekassen zusammen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung.
pp/Agentur ProfiPress