Ausbildung im Rettungsdienst
Ansprechperson
Herr
Alexander Heine
Tel: 02251 7911-0
aheine@drk-eu.de
Jülicher Ring 32b
53879 Euskirchen
Rettungshelfer NW inkl. Fachdienstausbildung Sanitätsdienst
Diese Schulung richtet sich an alle, die im Krankentransport und im Sanitätsdienst tätig werden möchten. Sie vermittelt die erforderlichen theoretischen Grundlagen für die Versorgung von Notfallpatienten. Die Ausbildung entspricht den aktuellen Vorgaben der Rettungsdienst- und Prüfungsverordnung NRW sowie den Richtlinien des Deutschen Roten Kreuzes.
Der 80-stündige Kurs umfasst grundlegendes Wissen zur Anatomie, Physiologie und allgemeinen Inhalten der Notfallmedizin. Zusätzlich beinhaltet die Schulung ein mindestens 80-stündiges Praktikum auf einer Lehrrettungswache mit vorgeschriebenen Praktikantenschichten. Die Praktikumsdokumentation erfolgt auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).
Voraussetzungen:
- Kopie des Personalausweises/Reisepasses (amtlich beglaubigt)
- Ärztliches Attest (nicht älter als drei Monate)
- Mindestens Hauptschulabschluss, gleichwertige Schulbescheinigung oder abgeschlossene Berufsausbildung (alternativ: ausländische Schulausbildung mit Deutschkenntnissen auf Sprachniveau B2)
- Führungszeugnis Belegart "N" (nicht älter als drei Monate)
- Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als ein Jahr)
- Vollendung des 17. Lebensjahres
Für ehrenamtlich aktive Rotkreuz-Mitglieder im Kreisverband Euskirchen e.V. ist dieses Seminar kostenfrei.
Aufbaulehrgang für Rettungshelfer NW zum Rettungshelfer Bund
Der Aufbaulehrgang richtet sich an Rettungshelfer, die gemäß den Richtlinien des Landes NRW ausgebildet wurden. Dieser Lehrgang ergänzt die theoretische Ausbildung um weitere 160 Schulstunden und ermöglicht den Zugang zum Krankenhauspraktikum sowie zu weiteren 80 Stunden Rettungswachenpraktikum. Abschließend erfolgt die Teilnahme am Rettungssanitäterabschlusslehrgang mit staatlicher Prüfung, der ebenfalls den aktuellen Vorgaben der RettAPrVO NRW entspricht.
Voraussetzungen:
- Nachweis des erfolgreich absolvierten Rettungshelfer NW Lehrgangs
- Nachweis des erfolgreich absolvierten Lehrrettungswachenpraktikums
Bitte beachten Sie die Ausbildungsfristen gemäß RettAPrVO: Die Ausbildung ist zusammenhängend zu absolvieren und darf maximal zwei Jahre dauern. Auf Antrag bei der Behörde kann die Frist auf drei Jahre erweitert werden. Beantragen Sie die Verlängerung vor Anmeldung bei uns bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen).
Für ehrenamtlich aktive Rotkreuz-Mitglieder im Kreisverband Euskirchen e.V. ist dieses Seminar kostenfrei.
Abschlusslehrgang für Rettungssanitäter inkl. staatlicher Prüfung
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung sowie der Klinik- und Rettungswachenpraktika erfolgt die Zulassung zum 40-stündigen Abschlusslehrgang und der staatlichen Prüfung. Die erste Woche des Lehrgangs umfasst eine Wiederholung der Kerninhalte der Grundausbildung. In der zweiten Woche werden die staatlichen Prüfungen im schriftlichen und praktischen Teil durchgeführt, entsprechend den aktuellen Vorgaben der RettAPrVO NRW.
Voraussetzungen:
- Kopie des Personalausweises/Reisepasses (beglaubigt)
- Führungszeugnis Belegart "N" (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis des erfolgreich absolvierten Rettungssanitätergrundlehrgangs (Rettungshelfer NW und Aufbaulehrgang für Rettungshelfer NW zum Rettungshelfer Bund)
- Nachweis der erfolgreich absolvierten Klinik- und Lehrrettungswachenpraktika
Für ehrenamtlich aktive Rotkreuz-Mitglieder im Kreisverband Euskirchen e.V. ist dieses Seminar kostenfrei.