Mindestlohn
Der Mindestlohn ist der niedrigste Lohn, der für die Arbeit bezahlt werden muss. Der Mindestlohn ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich hat jede*r Arbeitnehmer*in einen Anspruch darauf, dass das Arbeitsentgelt (Lohn) mindestens so hoch ist wie der Mindestlohn. Der Mindestlohn ist also eine Lohn-Untergrenze. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Erste Informationen und Beispiele finde ich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ausführliche Informationen finde ich in der Broschüre des BMAS. Mehrsprachige Informationen finde ich auf der Internetseite der Bundesregierung (Deutsch, English, Français).
FAQ Mindestlohn
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Diese Informationen wurden vom Projekt EMMI zusammengestellt. Es handelt sich um allgemeine Hinweise, die einen ersten Überblick geben sollen. Die Rechtslage ist vereinfacht zusammengefasst. Wir sind um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte bemüht, können dafür aber keine Gewähr übernehmen.
Mit EMMI unterstützt der DRK Kreisverband Euskirchen e.V. das Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum. Das Projekt EMMI wird im Rahmen des Modellprogramms „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Stand: 1. Oktober 2022 (Version 2.1)