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Mindestlohn

Der Mindestlohn ist der niedrigste Lohn, der für die Arbeit bezahlt werden muss. Der Mindestlohn ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich hat jede*r Arbeitnehmer*in einen Anspruch darauf, dass das Arbeitsentgelt (Lohn) mindestens so hoch ist wie der Mindestlohn. Der Mindestlohn ist also eine Lohn-Untergrenze. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.

Erste Informationen und Beispiele finde ich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ausführliche Informationen finde ich in der Broschüre des BMAS. Mehrsprachige Informatio­nen finde ich auf der Internetseite der Bundesregierung (Deutsch, English, Français).

FAQ Mindestlohn

  • Wie hoch ist der allgemeine Mindestlohn?
    • Der allgemeine Mindestlohn beträgt brutto 12,00 € pro Stunde (seit 1. Oktober 2022).
    • Der gesetzliche Mindestlohn soll in den kommenden Jahren weiter erhöht werden.
  • Wie hoch ist der Branchen-Mindestlohn?
    • Für viele Branchen gilt ein höherer Mindestlohn, zum Beispiel:
      • Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
      • Bauhauptgewerbe, dazu zählen unter anderem Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Landschaftsbau, Zimmerei
      • Dachdecker-Handwerk
      • Elektro-Handwerk
      • Gebäudereinigung
      • Gerüstbauer-Handwerk
      • Maler- und Lackierer-Handwerk
      • Pflegebranche, also Pflegekräfte, Pflegeassistenzkräfte, Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte
      • Schornsteinfeger
      • Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen
      • Zeitarbeits-Branche (Arbeitnehmerüberlassung)
    • Wie hoch der Mindestlohn in meiner Branche ist, erfahre ich auf der Internetseite vom Zoll oder in der Übersicht vom BMAS: Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Stand 01.10.2022).
  • Habe ich ein Recht auf den Mindestlohn?
    • Ja, wenn ich in Deutschland arbeite und zu einer der folgenden Gruppen gehöre:
    • Erwachsene Arbeitnehmer*innen, das heißt:
      • Ich bin Arbeitnehmer*in.
      • Ich bin mindestens 18 Jahre alt.
    • Minderjährige Arbeitnehmer*innen mit Berufsabschluss, das heißt:
      • Ich bin Arbeitnehmer*in.
      • Ich bin jünger als 18 Jahre alt.
      • Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung.
    • Praktikant*innen
      • Ich bin Praktikant*in.
      • Ausnahme 1: Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum, das ich für meine Berufsausbildung bzw. Studium absolviere.
      • Ausnahme 2: Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum mit einer Dauer von maximal 3 Monaten, das ich zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl absolviere oder im Rahmen meines Studiums absolviere.
    • Hinweis: Neben dem Mindestlohn gibt es weitere Mindest-Arbeitsbedingungen. Welche das sind, erfahre ich auf der Internetseite vom Zoll.
  • Gilt der Mindestlohn auch, wenn ich nicht aus Deutschland komme?
    • Ja. Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten, die in Deutschland arbeiten.
    • Der Mindestlohn gilt auch, wenn ich im Ausland lebe und grenzüberschreitend in Deutschland arbeite.
    • Der Mindestlohn gilt auch, wenn ich bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt bin.
  • Gilt der Mindestlohn auch, wenn ich als Aushilfe arbeite?
    • Ja. Der Mindestlohn gilt unabhängig von der gesamten Stundenanzahl, also auch für Aushilfen und für Minijobs.
    • Hinweis: Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten von Minijobbern dokumentieren und die Dokumente zwei Jahre lang aufbewahren, um sie bei einer Prüfung durch den Zoll vorlegen zu können.
  • Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
    • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
    • Ehrenamtlich tätige Personen
    • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten, wie z.B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr
    • Teilnehmende an einer Maßnahme der Arbeitsförderung, die vom Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur unterstützt wird, z.B. Praktikum beim Arbeitgeber
    • Heimarbeitende nach dem Heimarbeitsgesetz
    • Selbstständige
    • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
    • Langzeitarbeitslose, innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
      Hinweis: Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die mindestens ein Jahr arbeitslos gemeldet sind.
  • Was kann ich machen, wenn ich keinen Mindestlohn bekomme?
    • Mein Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns ist gesetzlich geschützt. Das heißt, ein Verzicht ist nicht möglich und anderslautende Vereinbarungen mit meinem Arbeitgeber sind ungültig.
    • Wenn ich die Vorrausetzungen für den Mindestlohn erfülle, aber mein Arbeitgeber mir weniger bezahlt, dann kann ich meinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass er den Mindestlohn bezahlen muss.
    • Wenn ich eine Beschwerde oder einen Hinweis zu einem Verstoß gegen den Mindestlohn habe, dann kann ich mich an die Zollverwaltung wenden:
    • Hinweis zum Mindestlohn-Verstoß:
      • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 € für den Arbeitgeber nach sich ziehen.
    • Wenn mein Arbeitgeber trotzdem den Mindestlohn nicht bezahlt, dann kann ich mein Recht vor Gericht durchsetzen, und zwar indem ich eine Lohnzahlungsklage vor dem Arbeitsgericht einreiche. Diese Klage kann ich auch ohne einen Anwalt einreichen.
    • Rechtliche Beratung und Unterstützung durch einen Anwalt können sehr hilfreich sein.
    • Hinweis zum Rechtsschutz im Arbeitsrecht:
      • Wenn ich eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung habe, kann ich Rechtsschutz für die Durchsetzung des Mindestlohns in Anspruch nehmen.
      • Wenn ich Mitglied in einer Gewerkschaft bin, kann ich gewerkschaftlichen Rechtsschutz für die Durchsetzung des Mindestlohns in Anspruch nehmen.
    • Hinweis zur Verjährungsfrist von 3 Jahren:
      • Für den Anspruch auf Mindestlohn gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.
      • Das heißt, innerhalb von 3 Jahren kann ich meinen Anspruch geltend machen und gegebenenfalls Klage einreichen.
      • Diese Zeit ist gesetzlich geschützt und kann nicht verkürzt werden.
  • Wer kontrolliert, dass der Mindestlohn gezahlt wird?
    • Zuständig für die Kontrolle ist der Zoll, genauer gesagt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
    • Der Zoll prüft die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns und der speziellen Branchen-Mindestlöhne.
    • Der Zoll ist außerdem für die Kontrolle von Schwarzarbeit zuständig und prüft, ob der Arbeitgeber die Arbeit ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet hat.
    • Wenn ich als Arbeitnehmer*in Sozialleistungen erhalte, dann prüft der Zoll, ob ich dies ordnungsgemäß dem Jobcenter, der Arbeitsagentur bzw. dem Sozialamt mitgeteilt habe.
    • Der Zoll ist zuständig für die Verfolgung von Rechtsverstößen.
    • Hinweise für Empfänger*innen von Sozialleistungen:
      • Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 € nach sich ziehen.
      • Wer absichtlich falsche oder unvollständige Angaben macht oder Änderungen nicht sofort mitteilt und dadurch Leistungen erhält, die ihm nicht zustehen, macht sich wegen Betrug bzw. Erschleichen von Sozialleistungen strafbar. Das kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
  • Wo kann ich mich informieren?
    • Ich kann mit dem Mindestlohn-Rechner des BMAS ausrechnen, wie hoch mein Stundenlohn ist.
    • Ich kann mich bei der Zollverwaltung informieren, ob der Mindestlohn für mich gilt:
      • Internetseite vom Zoll mit mehrsprachigen Informationen zu den Mindest-Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Mindestlohn, Überstundenzuschläge, Reisekosten, Urlaub (Deutsch, English)
      • Zentrale Auskunft Zoll (Deutsch)
        Telefon: 0351 44834 510
        E-Mail: info.privat(at)zoll.de
      • Zentrale Auskunft Zoll – Enquiries (English)
        Telefon: 0351 44834 530
        E-Mail: enquiries.english(at)zoll.de
    • Ich kann mich beim Bürgertelefon des BMAS informieren, ob der Mindestlohn für mich gilt:
    • Ich kann mich bei der Bundesregierung informieren, ob der Mindestlohn für mich gilt:
  • Wo können sich Arbeitgeber informieren?
    • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert Arbeitgeber über ihre Rechten und Pflichten bezüglich des Mindestlohns, zum Beispiel Mindestarbeitsbedingungen, Branchenmindestlöhne und Dokumentationspflichten.
    • Erste Informationen für Arbeitgeber finden sich im Merkblatt für Arbeitgeber.
    • Ausführlichere Informationen finden sich auf der Internetseite vom BMAS und in der Broschüre.

Gut zu wissen

Quellenangaben

Downloads

 

Diese Informationen wurden vom Projekt EMMI zusammengestellt. Es handelt sich um allgemeine Hinweise, die einen ersten Überblick geben sollen. Die Rechtslage ist vereinfacht zusammengefasst. Wir sind um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte bemüht, können dafür aber keine Gewähr übernehmen.

Mit EMMI unterstützt der DRK Kreisverband Euskirchen e.V. das Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum. Das Projekt EMMI wird im Rahmen des Modellprogramms „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Stand: 1. Oktober 2022 (Version 2.1)