Schwarzarbeit
Die Schwarzarbeit bezeichnet eine Arbeit, die nicht ordnungsgemäß angemeldet beziehungsweise versteuert wird. Zum Beispiel: Wenn der Lohn nicht versteuert wird, die Sozialabgaben nicht gezahlt werden oder die behördlichen Meldepflichten nicht erfüllt werden, dann leisten sowohl derjenige, der die Arbeit beauftragt, als auch derjenige, der die Arbeit ausführt, Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist verboten; es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Zuständig für die Verfolgung von Schwarzarbeit sind die Behörden der Zollverwaltung, also der Zoll.
Erste Informationen finde ich im Faltblatt „Der Zoll gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung“. Ausführliche Informationen finde ich auf der Internetseite vom Zoll (Deutsch, English).
FAQ Schwarzarbeit
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Diese Informationen wurden vom Projekt EMMI zusammengestellt. Es handelt sich um allgemeine Hinweise, die einen ersten Überblick geben sollen. Die Rechtslage ist vereinfacht zusammengefasst. Wir sind um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte bemüht, können dafür aber keine Gewähr übernehmen.
Mit EMMI unterstützt der DRK Kreisverband Euskirchen e.V. das Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum. Das Projekt EMMI wird im Rahmen des Modellprogramms „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Stand: 1. Januar 2022 (Version 2.0)