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Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit bezeichnet eine Arbeit, die nicht ordnungsgemäß angemeldet beziehungsweise versteuert wird. Zum Beispiel: Wenn der Lohn nicht versteuert wird, die Sozialabgaben nicht gezahlt werden oder die behördlichen Meldepflichten nicht erfüllt werden, dann leisten sowohl derjenige, der die Arbeit beauftragt, als auch derjenige, der die Arbeit ausführt, Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist verboten; es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Zuständig für die Verfolgung von Schwarzarbeit sind die Behörden der Zollverwaltung, also der Zoll.

Erste Informationen finde ich im Faltblatt „Der Zoll gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung“. Ausführliche Informationen finde ich auf der Internetseite vom Zoll (Deutsch, English).

FAQ Schwarzarbeit

  • Was genau ist Schwarzarbeit?
    • Schwarzarbeit leisten Personen, die eine Dienstleistung oder Werkleistung als Auftragsleistung erhalten (Auftraggeber) oder erbringen (Auftragnehmer) und dabei folgende Verstöße begehen:
      • Der Auftraggeber erfüllt seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht.
      • Der Auftraggeber und/oder Auftragnehmer erfüllt seine steuerlichen Pflichten nicht.
      • Der Auftragnehmer erhält Sozialleistungen und erfüllt seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht.
      • Der Auftragnehmer ist der erforderlichen gewerberechtlichen Anzeigepflicht nicht nachgekommen oder hat die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben.
      • Der Auftragnehmer betreibt ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle.
      • Die genaue Definition steht im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG.
    • Schwarzarbeit leisten auch Auftragnehmer und Auftraggeber, die eine Dienstleistung oder Werkleistung vortäuschen, um dadurch unrechtmäßig Sozialleistungen zu erhalten.
    • Auftragsleistungen sind:
      • Dienstleistungen, zum Beispiel: Taxifahren, Tätigkeit als Frisör*in, Hilfe im Haushalt, Reinigungsarbeiten.
      • Werkleistungen, zum Beispiel: Reparaturen, Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeiten an Gegenständen und Gebäuden
    • Auftraggeber sind:
      • Arbeitgeber
      • Unternehmer
      • Versicherungspflichtige Selbstständige
    • Auftragnehmer sind:
      • Personen, die einen Auftrag ausführen
      • Beispiel für eine Dienstleistung: Ein Frisör führt den Auftrag „Haare schneiden“ aus.
      • Beispiel für eine Werkleistung: Ein Maler führt den Auftrag „Wand streichen“ aus.
  • Was ist keine Schwarzarbeit?
    • Dienst- und Werkleistungen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, also bei denen es nicht vorrangig um die Bezahlung geht, in 3 Fällen:
      • Arbeiten für Angehörige
      • Arbeiten aus Gefälligkeit
      • Arbeiten als Nachbarschaftshilfe oder als Selbsthilfe
    • Hinweis: Eine kleine Entschädigung für den Aufwand ist erlaubt.
  • Was ist illegale Beschäftigung?
    • Illegale Beschäftigung bezeichnet eine Arbeit ohne Erlaubnis bzw. ohne Einhaltung der Mindest-Arbeitsbedingungen.
    • Illegale Beschäftigung üben Personen aus, die folgende Verstöße begehen:
      • Der Auftraggeber beschäftigt unerlaubt eine*n Ausländer*in, zum Beispiel bei fehlender Aufenthaltserlaubnis.
      • Der Auftragnehmer ist ein*e Ausländer*in und übt die Erwerbstätigkeit ohne Erlaubnis aus, zum Beispiel bei fehlender Arbeitserlaubnis.
      • Der Auftraggeber beschäftigt Personen ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bzw. nach dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft.
      • Der Auftraggeber beschäftigt Personen, ohne die Arbeitsbedingungen zu erfüllen, die das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorschreiben.
      • Der Auftraggeber beschäftigt Personen zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen.
  • Was sind die Konsequenzen von Schwarzarbeit?
    • Schwarzarbeit ist verboten. Sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer drohen Geldbußen bis zu 500.000 € und Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.
    • Schwarzarbeit ist nicht versichert. Wenn es bei der Arbeit zu einem Unfall kommt, ist der Arbeitnehmer nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung finanziell abgesichert. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge leistet oder nicht in die Unfallversicherung einzahlt.
  • Wer kontrolliert Schwarzarbeit?
    • Zuständig für die Kontrolle ist der Zoll, genauer gesagt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
    • Der Zoll ist für die Kontrolle von Schwarzarbeit zuständig und prüft, ob der Arbeitgeber die Arbeit ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet hat.
    • Der Zoll prüft außerdem die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns und der speziellen Branchen-Mindestlöhne.
    • Wenn ich als Arbeitnehmer*in Sozialleistungen erhalte, dann prüft der Zoll, ob ich dies ordnungsgemäß dem Jobcenter, der Arbeitsagentur bzw. dem Sozialamt mitgeteilt habe.
    • Der Zoll ist zuständig für die Verfolgung von Rechtsverstößen.
    • Hinweise für Empfänger*innen von Sozialleistungen:
      • Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 € nach sich ziehen.
      • Wer absichtlich falsche oder unvollständige Angaben macht oder Änderungen nicht sofort mitteilt und dadurch Leistungen erhält, die ihm nicht zustehen, macht sich wegen Betrug bzw. Erschleichen von Sozialleistungen strafbar. Das kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
  • Wo kann ich mich informieren?
    • Ich kann mich bei der Zollverwaltung über legale Beschäftigung und Arbeitsbedingungen informieren:
      • Internetseite vom Zoll mit mehrsprachigen Informationen zu den Mindest-Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Mindestlohn, Überstundenzuschläge, Reisekosten, Urlaub (Deutsch, English)
      • Zentrale Auskunft Zoll (Deutsch)
        Telefon: 0351 44834 510
        E-Mail: info.privat(at)zoll.de
      • Zentrale Auskunft Zoll – Enquiries (English)
        Telefon: 0351 44834 530
        E-Mail: enquiries.english(at)zoll.de
    • Ich kann mich beim Bürgertelefon des BMAS über Arbeitsrecht informieren:

Gut zu wissen

  • Was sind meine Rechte?
  • Wo erhalte ich rechtliche Beratung?
    • Ich kann mich kostenlos beim BMAS und beim Zoll selbst informieren und Auskunft am Telefon oder per E-Mail erhalten.
    • Die Rechtsberatung durch einen Anwalt kostet Geld. Wenn ich versichert oder Mitglied in einer Gewerkschaft bin, kann meine Versicherung bzw. Gewerkschaft die Kosten dafür übernehmen.
    • Genauere Informationen über Beratungsmöglichkeiten finde ich in der EMMI Verständnishilfe Arbeitsrecht.
  • Wer kann mir helfen?
    • Beratungsstellen im Kreis Euskirchen finde ich bei Integreat App.
    • Wenn ich die folgenden Voraussetzungen erfülle, kann EMMI mir helfen:
      • Ich lebe im Kreis Euskirchen.
      • Ich habe mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
      • Ich suche Arbeit oder eine Ausbildung und beziehe Leistungen vom Jobcenter EU-aktiv
        - oder -
        ich habe ein geringes Einkommen und Anspruch auf Kinderzuschlag.
      • Ich benötige besondere Unterstützung aufgrund meiner Zuwanderungsgeschichte.
    • EMMI hilft gerne!
      • Telefon: 02251 / 77 41 965
      • E-Mail: emmi(at)drk-eu.de

Quellenangaben

Downloads

 

Diese Informationen wurden vom Projekt EMMI zusammengestellt. Es handelt sich um allgemeine Hinweise, die einen ersten Überblick geben sollen. Die Rechtslage ist vereinfacht zusammengefasst. Wir sind um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte bemüht, können dafür aber keine Gewähr übernehmen.

Mit EMMI unterstützt der DRK Kreisverband Euskirchen e.V. das Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum. Das Projekt EMMI wird im Rahmen des Modellprogramms „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Stand: 1. Januar 2022 (Version 2.0)